Mit Urteil vom 10.07.2023 sprach das LG Regensburg meinem Mandanten Schadenersatz gegen die beklagte Versicherungsmaklerin wegen fehlerhafter Beratung zu. Die GeVas AG wurde verurteilt, dem Mandanten sämtliche Beiträge des von ihr vermittelten „Rürup-Rentenversicherungsvertrages“ zu erstatten.

Sie empfahl meinem Mandanten den Abschluss eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages zum Zwecke der Altersvorsorge. Da es sich um eine sog. Rürup-Rente handelt, ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages und Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht möglich.

In der Beratung wurde aber mein Mandant nicht auf die fehlende Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung des angesparten Kapitals hingewiesen. Darauf kam es dem Mandanten aber entscheidend an, denn er beabsichtigte in geraumer Zeit aus Deutschland wegzuziehen und wollte für diesen Fall den Vertrag auflösen. Da der Vermittler in Kenntnis des vom Kunden gewollten Wegzugs aus Deutschland diesem den Abschluss der Rürup-Rente empfahl, lag eine fehlerhafte Beratung, da es sich um ein für den Mandanten nicht geeignetes Produkt handelte. Die Berufung der GeVas AG vor dem OLG Nürnberg blieb erfolglos, das Urteil des LG Regensburg ist rechtskräftig.

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