Das AG Wedding hat die Berliner Volksbank eG zur Wiedergutschrift von 14 Bargeldabhebungen auf das Girokonto meines Mandanten verurteilt. Über einen Zeitraum von vier Monaten nahmen unbekannte Täter insgesamt 14 Bargeldabhebungen in einer Bankfiliale in Westdeutschland vor. Die Berliner Volksbank belastete in Höhe der Abhebungen das Girokonto meines Mandanten, da die Abhebungen angeblich mit der Kreditkarte des Mandanten vorgenommen worden sein sollen. Da der Mandant aber die gesamte Zeit über seine Karte bei sich hatte und nicht nach Westdeutschland gereist war, verlangte er die Gutschrift der abgebuchten Beträge. Im Klageverfahren warf die Berliner Volksbank dem Mandanten vor, er habe seine Pflichten aus den Kreditkartenvertrag mehrfach grob fahrlässig verletzt und es zudem unterlassen, die Kontoauszüge zu überprüfen. Das Vorbringen der Bank überzeugte aber das Gericht nicht, insbesondere sah es ein Fehlverhalten meines Mandanten als nicht erwiesen an. Im Ergebnis wurde daher die Berliner Volksbank eG rechtskräftig zur vollständigen Gutschrift der unberechtigten Abhebungen verurteilt.